Um ambulante Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine
Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt. Dies können - je nach
Krankheitsbild - Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Psychiater oder Neurologen,
Internisten und Orthopäden sein.
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bitte rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Tel: ( 05527/1321 )
Um ambulante Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können,
benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden
Arzt. Dies können - je nach Krankheitsbild - Allgemeinmediziner,
Kinderärzte, Psychiater oder Neurologen, Internisten und
Orthopäden sein.
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bitte rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Tel: ( 05527/1321 )